Aufbewahrungsfrist

Zuletzt geändert von Xwiki DXC-Admin am 2020/07/21 11:06

Durch Rechtsvorschriften festgelegter Zeitraum für die Aufbewahrung von Unterlagen oder durch die abgebende Stelle festgelegter Zeitraum, in dem die Unterlagen noch zu Verwaltungszwecken benötigt werden. Eine Vernichtung ("Kassation") von nicht archivwürdigen Unterlagen kann erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen erfolgen. Die Aufbewahrungsfrist ist von der archivischen Schutzfrist zu unterscheiden.

Hinweise zur Erweiterten Suche und Namenssuche in invenio:

  • Wählen Sie die Option nur nach Unterlagen in der Verfügungsgewalt des Bundesarchivs/Nur abgelaufene Aufbewahrungsfrist, werden Ihnen nur Akten angezeigt, die Sie in den Lesesaal bestellen können. Bei noch nicht abgelaufenen Schutzfristen müssen Sie einen Antrag auf Schutzfristverkürzung stellen. Weitere Informationen zu Schutzfristen finden Sie im Hilfeartikel zu Recherche- und Benutzungsbeschränkungen.
  • Ist die Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen, kann eine Benutzung nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die abgebende Behörde möglich sein. Die Aufbewahrungsfristen werden durch rechtliche Normen und von den amtlichen Stellen festgelegt, die die Akten an das Bundesarchiv übergeben.

 

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Erstellt von Xwiki DXC-Admin am 2019/12/06 14:49