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3 Wenn Ihnen eine Verkürzung von Schutzfristen gewährt wurde, können Sie Ihr invenio-Benutzerkonto mit Ihrer eID verbinden, um von zuhause aus zugangsbeschränkte Archivalien zu recherchieren und Digitalisate einzusehen, die normalerweise nicht frei im Internet angezeigt werden. Informationen zur Schutzfristverkürzungen finden Sie im Artikel __[[Was sind die Vorteile einer Anmeldung mit eID?>>doc:FAQ.VorteileeID.WebHome]]__ und im __[[Übersichtsartikel zur eID>>doc:Main.eID-Funktion.WebHome]]__.
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5 Um Ihr Konto mit Ihrer eID zu verbinden benötigen Sie:
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7 * einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
8 * ein entsprechendes Lesegerät
9 * die AusweisApp2.
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11 Weitere Informationen und den Link zum Download der App finden Sie auf dem Informationsportal des Bundesministeriums des Innern: __[[Informationen zur Online-Ausweisfunktion>>url:https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html]]__.
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13 Für invenio ist die eID-Funktion derzeit nur für die Desktopnutzung optimiert. Bei der Nutzung via iOS (iPhone, iPad) entstehen dabei möglicherweise Probleme. Um diese zu umgehen, bietet das __[[FAQ der AusweisApp2>>https://www.ausweisapp.bund.de/faq]]__ eine Lösung an.
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18 **Benutzerkonto mit eID verbinden:**
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20 1. Installieren Sie die **AusweisApp2** und schließen Sie das Lesegerät an Ihren PC an.
21 1. Melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort in invenio an und klicken Sie im Menüpunkt **Benutzerdaten** auf dem Reiter **Benutzer** auf den Button **Personalausweis zuordnen**.
22 1. Wählen Sie aus der Liste Ihr Land aus und klicken Sie auf **Weiter**.
23 1. Die **AusweisApp2** startet automatisch. Folgen Sie den Anweisungen der App und Ihres Lesegeräts.
24 1. Nach Abschluss der Verbindung Ihres Personalausweises mit invenio können Sie sich bei jeder weiteren Anmeldung mit Ihrem Ausweis anstelle von Kennung und Passwort anmelden.
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26 Nach der Verbindung Ihres Benutzerkontos oder der Registrierung mit der eID können Ihnen auf Antrag die für Ihr Benutzungsthema erforderlichen Rechte durch das Bundesarchiv freigeschaltet werden. Wenn Ihnen die entsprechenden Anträge bereits zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt wurden, müssen Sie diese nicht erneut stellen. Sie können dann dieselbe Recherche in den benutzungsbeschränkten Beständen durchführen, die Ihnen bisher nur an den PCs in den Lesesälen des Bundesarchivs möglich war. Um eine Schutzfristverkürzung anzustoßen, stellen Sie bitte eine Anfrage an das Bundesarchiv. Die __[[Kontaktadressen der Fachbereiche finden Sie auf unserer Internetseite>>url:https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Benutzen/Hilfe/Ansprechpartner/ansprechpartner.html]]__.
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