Recherche- und Benutzungsbeschränkungen

Zuletzt geändert von Xwiki DXC-Admin am 2020/06/17 11:12

Ein Teil der Archivalien und Erschließungsinformationen im Bundesarchiv unterliegt aufgrund von Bestimmungen des Bundesarchivgestzes (BArchG) Schutzfristen und wird daher nicht frei im Internet angezeigt.

Über die Regelungen des Bundesarchivgesetzes hinaus können weitere Rechtsvorschriften eine Recherche oder Benutzung von Archivgut einschränken.

Die Schutzfristen für die Recherche und für die Einsicht in Archivgut können nach Einzelfallprüfung aufgehoben werden (§ 12 BArchG). Hierfür müssen ein Benutzungsantrag und ggfs. ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gestellt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Fachabteilung. Die Kontaktadressen finden Sie auf unserer Internetseite.

Nach der Freischaltung einer Benutzung für rechtebehaftete Archivalien kann sich die Recherchebasis vergrößern. Benutzungsbeschränkungen können entweder für die Recherche der Erschließungsinformationen, für die Bestellung von Archivgut oder für beides gelten.

Die Anzeige von Informationen mit Schutzfristen erfolgt dann nur nach persönlicher Anmeldung an invenio und ausschließlich in den Lesesälen des Bundesarchivs, es sei denn, Sie haben sich mit Ihrer eID angemeldet.

In den Folgenden Artikeln und auf der Internetseite des Bundesarchivs finden Sie weitergehende Informationen zu Benutzungsbeschränkungen.

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Erstellt von Xwiki DXC-Admin am 2019/12/17 09:12